Konvention des Fairen Handels
Folgende Kriterien sind Grundlage des Fairen Handels:
Handelspraktiken
- Kooperation und Vermeidung von unlauterem Wettbewerb,
- keine Gewinnmaximierung auf Kosten anderer,
- Vergrößerung ihres Handelsvolumens, zur Einkommenssteigerung /Erhöhung der sozialen Sicherheit für die ProduzentInnen,
- faire Preise: faire Bezahlung der Produzenten und marktfähiger Preis, faire Handelsspannen,
- Berücksichtigung der Kosten für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards,
- vorzugsweise Reinvestition von Überschüssen,
- fristgerechte und professionelle Einhaltung von vertraglichen Verpflichtungen
Arbeitsbedingungen
- Sozialverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess.
- Beachtung von Rahmenbedingungen für Bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen gemäß nationaler und lokaler Gesetzgebung und ILO-Konvention,
Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden, die Bezahlung nach Tarif wird angestrebt.
- soziale Absicherung aller Mitarbeitenden,
- Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß UN-Konvention,
- Ausschluss von Diskriminierung,
- Ausschluss von Zwangsarbeit,
- Recht auf Gewerkschaftsfreiheit
Transparenz
- Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und HandelspartnerInnen,
- ProduzentInnen, Importorganisationen und Weltläden ermöglichen für ihre HandelspartnerInnen eine Einsicht in ihre Zielsetzungen, ihre Organisationsstruktur, ihre Prozesse zur Entscheidungsfindung, ihre Besitzverhältnisse, ihre finanzielle Situation, ihre Handelswege und ihre Handelskriterien,
- alle HandelspartnerInnen respektieren die Vertraulichkeit von bereitgestellten geschäftlichen Informationen,
- zwischen den HandelspartnerInnen besteht eine unaufgeforderte Mitteilungspflicht bei grundsätzlichen Veränderungen in der Organisation oder bei Problemen im Geschäftsablauf
Bildungs- und Informationsarbeit
- Vermittlung von Informationen über die Produkte, die ProduzentInnen, die Herkunftsländer der Produkte, den Weg des Produkts zu den VerbraucherInnen und die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse im Welthandel.
- Sie fördern die Entwicklung von beruflichen Kompetenzen ihrer MitarbeiterInnen und bieten ihnen nach Möglichkeit Weiterbildungsmaßnahmen an
Öffentlichkeitsarbeit
- Die Akteure des Fairen Handels fördern über Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen das Bewusstsein über ihre politischen Zielsetzungen sowie die Notwendigkeit, sich für Gerechtigkeit im Welthandel einzusetzen.
- Durch die Darstellung in der Öffentlichkeit und in der Werbung werden die Ziele des Fairen Handels im Sinne dieser Konvention vermittelt.
Umweltschutz
- Alle Akteure des Fairen Handels bemühen sich um größtmögliche Umweltverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess
- Sie halten ihren Energieverbrauch gering und decken ihn idealerweise aus erneuerbaren Energiequellen.
- Sie erzeugen wenig Müll und entsorgen ihn umweltverträglich.
- Alle Waren sollen nach Möglichkeit in recycelte bzw. recyclebare oder biologisch abbaubare Materialien verpackt werden.
- Die Wahl der Transportwege und -mittel erfolgt ebenfalls nach sozialen und ökologischen Aspekten.
- Die jeweiligen Bestimmungen der nationalen Gesetze im Umweltrecht werden eingehalten.
Auszug aus der Konvention der Weltläden; Herausgegeben vom Dachverband Weltläden
Erstellt 09.12.2014